FPV Drohnen fliegen – Rechtslage in Deutschland (UPDATE 2021!)

Neues „Drohnen-Gesetz“ ab 2021

Ab dem 1.1.2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Der Artikel wurde entsprechend aktualisiert. Den alten findet ihr der Vollständigkeit noch unten.

Die Sichtweise hier gilt vor allem für FPV Racer.

Die Kurzversion – Was du zum FPV Drohnen fliegen jetzt brauchst:

  • Den A1/A3 Kompetenznachweis
  • Eine Operator-ID (Betreiber-ID, e-ID oder eID). Registrierung hier, Login hier
  • Die eID von oben muss als Schild auf den Quad
  • Eine Versicherung

Wenn du diese 4 Punkte abgehakt hast, kannst du in der sogenannten „Offenen Klasse – C4“ fliegen.

Die Verordnungen im Originaltext

Wer es ganz genau wissen will:

EASA: easa.europa.eu/the-agency/faqs/drones-uas

E010-Black-Grey-Vector Mini Drohne Drone unter 250g
Wizard-X220 Drohne Drone 250g bis 5 kg

Drohnen in Deutschland (VERALTET! 2017-2020)

Das Drohnen fliegen und die Rechtslage in Deutschland war bis Mitte 2017 recht ungeregelt. Doch seit Oktober 2017 gilt die neue Verordnung. Details findest du unter Informationen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und im PDF-Flyer.

Grundsätzlich werden die Auflagen nach Gewicht entschieden (naja, weiter unten im Text kommt da eine kleine Relation – aber für jetzt bleiben wir mal bei: ) es kommt also darauf an, wie hoch das Abfluggewicht deines Quads ist. Die drei „Klassen“:

  • Unter 250g
  • 250g – 5Kg
    • ab 2Kg: Kenntnisnachweis („Drohnenführerschein“)
  • Ãœber 5Kg

Unter 250g – Spielzeug (Veraltet – s.o.!)

  • Keine Versicherung nötig
  • Kein Spotter beim FPV fliegen nötig
  • Keine Plakette nötig

Das ist ja recht interessant. Denn recht krasse 3″ Racer wie den HGLRC-XJB145 (Beste Einsteiger Drohne!) kann man auf unter 250g bekommen. Und ‚Spielzeug‘ würde ich das nicht nennen! (Update: Ließ mal weiter unten!)

250g – 5Kg – Flugmodell (Veraltet – s.o.!)

  • Versicherung nötig
  • Plakettenpflicht
  • Spotter für FPV benötigt
  • Ab 2Kg nur mit Kenntnisnachweis (siehe unten)

In dieser Klasse sind die klassischen 5″ Racer angesiedelt.
(Wenn du wissen willst, was so ein Racer ist und wie man FPV Racing anfängt: Hier lang)

Ist FPV Fliegen in Deutschland legal? (Veraltet – s.o.!)

Der Entscheidungsbaum der Deutschen Flugsicherung sagt (Punkt 14 – siehe die Grafik unten) wenn wir nicht über bewohntem Gebiet fliegen, brauchen wir keine einzuholende Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.

Ergänzend hier ein Auszug aus der Richtlinie des BMVI, der für FPV-Piloten von Interesse ist (es geht um das Fliegen mit Brille):

Einsatz von Videobrillen

„Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.“ (Punkt 8 in der BMVI-Richtlinie)

Spotter ist also ein Muss bei FPV.

Der Entscheidungsbaum der Deutschen Flugsicherung (DFS)

Entscheidungsbaum DFS Drohnen fliegen Recht in Deutschland

Quelle: DFS

Was ist der „Drohnenführerschein“? Brauche ich diesen Kenntnisnachweis? (Veraltet – s.o.!)

Zum FPV fliegen in Deutschland brauchst du grundsätzlich erst mal keinen Drohnenführerschein (so wird der Kenntnisnachweis umgangssprachlich genannt). Es sei denn du willst:

  • Die Aufnahmen gewerblich verwenden (monetisierter YouTube Kanal)
  • Ãœber 2Kg fliegen
  • Wenn du einen der Punkte 9 bis 14 oben mit „Nein“ beantwortest hast

… dann benötigst du den Schein.

Kenntnisnachweis DMFV Drohnenführerschein

Wie schwierig und wie teuer ist der Drohnenführerschein?

Den Kenntnisnachweis kann man für ca. 28 Euro beim Deutschen Modellflieger Verband e. V. (DMFV) erwerben.
Es ist ein Multiple-Choice Test und zu jeder Frage gibt es ein Erklär-Video. Wenn man eine Frage falsch beantwortet hat, kann man es erneut versuchen. Es ist also wirklich kein Hexenwerk sich den Kenntnisnachweis zu holen.

Zum Drohnenführerschein vom DMFV geht es hier lang.

Brauche ich eine Haftpflichtversicherung für FPV Racing Drohnen?

Ja! =) Und nein, deine jetzige Haftpflicht oder Hausratversicherung wird höchstwahrscheinlich nicht ausreichen.

[Dieser Artikel ist im Aufbau. Trag dich in den Newsletter ein, um informiert zu werden, wenn der Artikel fertig ist. Zum Thema Versicherung will ich noch ein wenig recherchieren – das ist ja ein recht heikles Thema]

Update: Ich habe mich endlich für eine Versicherung entschieden: Die Haftpflicht + Drohnen von GetSave. Warum kannst du hier nachlesen.

Sind FPV Racer unter 250g also die Lösung für alle Rechtlichen Probleme?

Jain. Also naja… also…
Es gibt da meiner Meinung nach noch ein wenig Rechtsunsicherheit. Wenn man den Text vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wörtlich nimmt gilt: Für Drohen unter 250g braucht man keinen Spotter und keine Plakette.
Ein Satz aus dem Kenntnisnachweis weicht das ganze ein wenig auf:

Unscharfe 250g Grenze für Drohnen
Unscharfe 250g Grenze für Drohnen – Auszug aus dem Drohnenführerschein

Und wenn man an so Kanonen wie die Diatone G3 oder die HGLRC XJB145 denkt ist klar warum Рdas sind echt keine Spielzeuge. Aber so ganz rechtsverbindlich ist das alles hier nicht, deshalb meine Empfehlung: Fliegt mit Umsicht und sțrt keine anderen Menschen beim Fliegen, dann muss man auch nicht herausfinden was hier genau zieht.

Probleme für kommerziellen Einsatz und Professionelle Piloten

Unbemanntes Luftfahrtsystemen vs. Flugmodell

Es wird bürokratisch: Ist eine FPV Racing Drohne ein unbemanntes Luftfahrtsystem oder ein Flugmodell? Die spannende Antwort: Es kann beides sein!
Wenn du den Quad nur zum Spaß fliegst ist es ein Flugmodell. Mit der Deklaration als Flugmodell gibt es weniger Auflagen und Pflichten. Wenn du allerdings die Drohne zum YouTube Video drehen nutzt und damit deine Brötchen verdienst oder die Aufnahmen anderweitig weiter verkaufst hast du ein unbemanntes Luftfahrtsystem da du das Gerät gewerblich nutzt. In vielen Foren wir diskutiert, ob ein FPV Racer als Drohne ( und somit als unbemanntes Fluggerät) gilt, da er ja im Gegensatz zu einer DJI ja nicht ohne Piloten fliegen kann. Ich denke diese Frage endgültig zu klären ist hier nicht möglich (da warte ich noch auf den Präzedenzfall und Richterspruch), im Zweifel würde ich aber davon ausgehen: Kommerziell genutzt => unbemanntes Luftfahrtsystem.

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